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Welchen Sinn hat der Freibetrag?

Der Freibetrag schützt Unternehmen mit geringen und mittleren Gesamtbruttoentgeltsummen.

Beispiel 1: Ein Unternehmen mit einem Gesamtbruttoentgelt von 170.000 Euro pro Kalenderjahr ist durch den Freibetrag von den Fremdlasten ausgenommen.

Beispiel 2: Ein Unternehmen mit einem Gesamtbruttoentgelt pro Kalenderjahr von 400.000 Euro wird mit einem Entgelt von 130.000 Euro (400.000 Euro abzüglich Freibetrag von 270.000 Euro) zur Fremdumlage herangezogen.

(Aktualisiert: 09.04.2026)