Welchen Sinn hat der Freibetrag?
Der Freibetrag schützt Unternehmen mit geringen und mittleren Gesamtbruttoentgeltsummen.
Beispiel 1: Ein Unternehmen mit einem Gesamtbruttoentgelt von 170.000 Euro pro Kalenderjahr ist durch den Freibetrag von den Fremdlasten ausgenommen.
Beispiel 2: Ein Unternehmen mit einem Gesamtbruttoentgelt pro Kalenderjahr von 400.000 Euro wird mit einem Entgelt von 145.000 Euro (400.000 Euro abzüglich Freibetrag von 255.000 Euro) zur Fremdumlage herangezogen.
(Aktualisiert: 07.04.2025)