Welche Anforderungen bestehen an Impfungen für die Beschäftigten?
Impfungen sind nach der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) Bestandteil der arbeitsmedizinischen Vorsorge. Sie sind den Beschäftigten anzubieten, wenn nach dem Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung ein erhöhtes tätigkeitsbedingtes Risiko für eine Infektion im Vergleich zur Allgemeinbevölkerung besteht und nicht bereits ein ausreichender Immunschutz vorliegt (§ 6 Abs.2 ArbMedVV).
Das Angebot einer Impfung ist entsprechend der Gefährdungsbeurteilung für die Arbeitgeberin oder den Arbeitgeber obligatorisch und sie tragen die Kosten. Beschäftigte können davon Gebrauch machen. Unabhängig von einer durch den Betrieb anzubietenden Impfung sollte im Interesse des öffentlichen Gesundheitsschutzes entsprechend den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission beim Robert Koch-Institut (STIKO) ein vollständiger, altersgemäßer und ausreichender Impfschutz gegeben sein.