Was muss ich nach Inkrattreten der DGUV Vorschrift 1 jetzt tun?

Es besteht zwar kein unmittelbarer Handlungsbedarf, da viele Regelungen der BGV A1 unverändert Geltung haben. Allerdings sollten Unternehmer die neue Vorschrift sichten. So muss gegebenenfalls der erweiterte Geltungsbereich der neuen Vorschrift berücksichtigt werden, denn ehrenamtliche Kräfte sind nun ebenfalls einbezogen. Individueller Handlungsbedarf kann sich zudem im Hinblick auf die Sicherheitsbeauftragten ergeben - dies sollte in jedem Fall geprüft werden.

Tipp: Gehen Sie die Regelungen der neuen Vorschrift gemeinsam mit ihrer Fachkraft für Arbeitssicherheit durch. Eine wichtige Handlungshilfe bietet die DGUV Regel 100-001, die zeitgleich in Kraft getreten ist und fachliche Empfehlungen sowie Erläuterungen zur Vorschrift enthält. Weitere Hilfestellung erhalten Sie auch von den Präventionsdiensten der BGW - die regionalen Ansprechpartner finden Sie mithilfe unserer Kundenzentren-Suche.