Was ist bei der Meldung als Berufskrankheit besonders zu beachten?

In jedem konkreten Einzelfall prüft die BGW, ob es einen Zusammenhang zwischen der Infektionskrankheit und der Arbeit gibt. Erforderlich ist u. a. der Nachweis einer oder mehrerer Kontaktpersonen bei übertragungsgefährdender Tätigkeit durch eine entsprechende Dokumentation der Indexpatienten und durch einen phänotypischen Vergleich der Resistenzmuster nach dem Antibiogramm.