Was beinhaltet die Grundbetreuung?

Die Grundbetreuung umfasst Basisaufgaben, die unabhängig von betriebsspezifischen Gegebenheiten anfallen und in Anlage 2 der DGUV Vorschrift 2 aufgeführt und in der DGUV Regel 100-002 erläutert sind. Es handelt sich um die neun Aufgabenfelder:

  1. Unterstützung bei der Beurteilung der Arbeitsbedingungen (Gefährdungsbeurteilung)
  2. Unterstützung bei grundlegenden Maßnahmen der Arbeitsgestaltung – Verhältnisprävention
  3. Unterstützung bei grundlegenden Maßnahmen der Arbeitsgestaltung – Verhaltensprävention
  4. Unterstützung bei der Schaffung einer geeigneten Organisation und Integration in die
    Führungstätigkeit
  5. Untersuchung nach Ereignissen
  6. Allgemeine Beratung von Arbeitgebern und Arbeitgeberinnen, Führungskräften, betrieblichen Interessen-
    vertretungen, Beschäftigten
  7. Erstellung von Dokumentationen, Erfüllung von Meldepflichten
  8. Mitwirken in betrieblichen Besprechungen
  9. Selbstorganisation