Warum müssen Unternehmerinnen und Unternehmer die Versicherten in ihrem Betrieb unterweisen?

Die Unterweisung ist das Instrument für Unternehmer, um Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter konkret über die sichere und gesundheitsgerechte Ausführung ihrer Tätigkeiten an ihrem Arbeitsplatz zu informieren. Die Unterweisung bezweckt, dass die Versicherten die vorgesehenen Maßnahmen kennen und anwenden, die der Unternehmer in seiner Gefährdungsbeurteilung ermittelt hat. Die Grundlage für die Themen und Inhalte einer Unterweisung sind demnach die Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung, vorhandene Betriebsanweisungen sowie die vorgesehenen Schutzmaßnahmen und Handlungsweisen.

Eines ist klar: Jeder Arbeitsplatz und jeder Mensch ist anders. Deshalb ist es notwendig, Unterweisungsinhalte arbeitsplatz- und aufgabenbezogen individuell aufzubereiten.

Die Unterweisung trägt darüber hinaus zur Rechtssicherheit bei. Neben der Gefährdungsbeurteilung ist sie ein weiteres Werkzeug, mit dem Unternehmer ihren verantwortlichen Umgang mit dem Thema Arbeitssicherheit verlässlich dokumentieren. Sollte dennoch etwas passieren, hilft die Unterweisung, das persönliche Haftungsrisiko des Unternehmers zu begrenzen.