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Warum ist für die Grundbetreuung eine gemeinsame Einsatzzeit für Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit festgelegt?

Die Aufgaben von Fachkräften für Arbeitssicherheit und Betriebsärzten und Betriebsärztinnen nach den §§ 3 und 6 ASiG entsprechen sich grundsätzlich bis auf wenige Ausnahmen. Beide Fachexperten bzw. Fachexpertinnen sollen den Unternehmer und die Unternehmerin und die Beschäftigten beraten und unterstützen. Da die Anforderungen des Arbeitsschutzes immer komplexer werden, erfordert dies die Kooperation der verschiedenen Kompetenzen sowohl bei der Analyse und Beurteilung als auch bei der Problemlösung. Dies drückt sich in Form einer gemeinsamen Einsatzzeit aus, die den individuellen Erfordernissen des jeweiligen Betriebes entsprechend aufgeteilt werden soll.