Stehen 450-Euro-Kräfte, Praktikanten und Ferienjobber sowie "Ein-Euro-Jobber" unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung?
Selbstverständlich sind Arbeitsverhältnisse wie Praktika, Ferienjobs oder "Ein-Euro-Jobs" auch versichert. Das gilt auch für Nebenjobs.