Sind Personen in "Ein-Euro-Jobs" versichert?
Bezieher von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) II, die gemeinnützige Arbeit verrichten (Arbeitsgelegenheiten nach § 16 Abs. § SGB II), sind über die Einsatzstelle gesetzlich unfallversichert.
Erfolgt der Einsatz in Mitgliedsbetrieben der BGW, besteht über die BGW Versicherungsschutz.