Sie sind bei der BGW im Rahmen einer Beschäftigung oder einer selbstständigen Tätigkeit bereits versichert und möchten sich engagieren?

Grundsätzlich ist der Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung auf die jeweilige versicherte Tätigkeit beschränkt. Verschiedene Tätigkeiten lösen daher getrennt voneinander zu beurteilende Versicherungsverhältnisse aus. Zum Beispiel umfasst der Versicherungsschutz aufgrund einer Beschäftigung nur die Tätigkeiten im Rahmen dieser Beschäftigung, aber nicht ein daneben bestehendes Ehrenamt oder humanitäres Engagement; dies gilt auch, wenn Sie Ihre beruflichen Kenntnisse einbringen oder sich gemeinsam mit Kollegen oder Kolleginnen engagieren.

Wir empfehlen Ihnen daher, sich für Ihr humanitäres Engagement stets an Ihre Kommune oder eine lokale Einrichtung zu wenden, damit Versicherungsschutz über diese Organisationen besteht und Sie selbst gut geschützt sind, während Sie anderen Hilfe und Unterstützung leisten.