Muss nach einem traumatischen Ereignis auch ohne körperlichen Schaden immer ein Durchgangsarzt oder eine Durchgangsärztin aufgesucht werden?

Grundsätzlich ist dies nach den gesetzlichen Regelungen der Fall, denn auch ohne körperliche Verletzungen handelt es sich um einen Arbeitsunfall, wenn starke psychische Reaktionen auf das Ereignis auftreten (zum Beispiel nach der Bedrohung mit Waffengewalt). In Betrieben, in denen Gewaltereignisse wiederholt vorkommen, können mit der zuständigen Bezirksverwaltung der BGW andere Absprachen getroffen werden. Bitte informieren Sie sich bei Ihren betrieblichen Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartnern.