2-allgemein
Ja, zu den Bestandsliegen gibt die Länder-BfArM-Information vor, dass sämtliche betriebene elektrisch höhenverstellbare Untersuchungs- und Behandlungsliegen auf Mängel hin überprüft werden müssen. Dem Ergebnis entsprechend müssen sie dann fachgerecht repariert und nachgerüstet werden.