Können die Anteile von Betriebsarzt oder Betriebsärztin und Fachkraft für Arbeitssicherheit an der Grundbetreuung über die Jahre hinweg schwanken?
Bei grundlegenden betrieblichen Veränderungen kann sich auch das erforderliche Verhältnis hinsichtlich betriebsärztlicher und sicherheitstechnischer Betreuung ändern. Im Zusammenhang mit temporär anfallenden betriebsspezifischen Aufgaben sind weitere Schwankungen möglich.