Kann ein Unternehmer oder eine Unternehmerin die komplette Verantwortung für den Arbeits- und Gesundheitsschutz übertragen?
Nein. Auch bei einer Pflichtenübertragung verbleibt die Kontroll- beziehungsweise Überwachungspflicht immer beim Unternehmer.
Nein. Auch bei einer Pflichtenübertragung verbleibt die Kontroll- beziehungsweise Überwachungspflicht immer beim Unternehmer.