Kann ein Betrieb auf mehrere Betreuungsgruppen aufgeteilt werden?
Nein. Ein Betrieb im Sinne dieser Vorschrift wird unter Berücksichtigung des jeweiligen Betriebszweckes – aber nicht nach Tätigkeiten – nur einer Betreuungsgruppe zugeordnet.
Vergleiche DGUV Regel 100-002, Anlage 2, zu Anlage 2, Abschnitt II.