Neue Berufskrankheit
Die Liste der Berufskrankheiten führt jetzt auch "Parkinson-Syndrom durch langjährig, häufig und selbst angewendete Pestizide" auf.
Zum 1. August 2026 trat eine Änderung der Berufskrankheiten-Verordnung in Kraft. Mit ihr wurde "Parkinson-Syndrom durch langjährig, häufig und selbst angewendete Pestizide" als neue Berufskrankheit (BK) mit der Nummer 1322 aufgenommen. Im Fokus steht dabei der Einsatz von Fungiziden, Insektiziden und Herbiziden vor allem im Garten- und Landschaftsbau und in der Landwirtschaft. Entscheidend für die Anerkennung im Einzelfall ist, dass eine Parkinson-Erkrankung nachgewiesen ist und dass im erforderlichen Umfang mit den entsprechenden Stoffen gearbeitet wurde. Im Zuständigkeitsbereich der BGW könnte das insbesondere in der Schädlingsbekämpfung oder im Bereich Gartenbau von Werkstätten für Menschen mit Behinderungen in Betracht kommen, gegebenenfalls auch bei Hausmeistertätigkeiten.
Bereits seit 2024 konnte die Erkrankung wie eine Berufskrankheit anerkannt werden, sodass Rehabilitationsleistungen der gesetzlichen Unfallversicherung möglich waren.
Was tun beim Verdacht auf eine Berufskrankheit?
-
Formulare: Berufskrankheit melden
Der Verdacht ist unverzüglich der BGW zu melden – vom Unternehmen beziehungsweise von Ärztinnen und Ärzten.
-
Für Ärztinnnen und Ärzte
Weitere Informationen zum begründeten Verdacht auf eine Berufskrankheit "Parkinson-Syndrom durch Pestizide".