Unternehmerpflichten

Glossar

BGW Orga-Check

In einem Unternehmen mit weiteren Führungskräften kann der Unternehmer/ die Unternehmerin Arbeitsschutzpflichten teilweise an betriebliche Vorgesetzte delegieren (Pflichtenübertragung). Die unternehmerische Verantwortung lässt sich damit jedoch nicht vollkommen übertragen. Im Arbeitsschutz bleibt die Organisations- und Aufsichtspflicht immer erhalten, denn sie ist unauflösbar mit dem Direktionsrecht verbunden.