Führungskraft

Glossar

BGW Orga-Check

Als Führungskraft wird jede Person bezeichnet, die für mindestens eine andere Person weisungsbefugt ist. Hierzu zählen auch Beschäftigte, die nur vorübergehend anderen Personen Anweisungen geben, zum Beispiel beim Anlernen eines neuen Beschäftigten. Eine Führungskraft ist verpflichtet, in ihrem Weisungsbereich alle nach den Arbeitsschutzvorschriften erforderlichen Anordnungen und Maßnahmen zu treffen. Eine Führungskraft ist immer zuständig für Sicherheit und Gesundheitsschutz ihrer Beschäftigten; auch dann, wenn ihr dies nicht ausdrücklich mitgeteilt wurde.