Fachkräfte für Arbeitssicherheit

Glossar

BGW Orga-Check

Jeder Arbeitgeber hat nach dem Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (ASiG) Fachkräfte für Arbeitssicherheit zu bestellen. Die Fachkraft für Arbeitssicherheit verfügt über eine spezielle sicherheitstechnische Fachkunde und unterstützt den Arbeitgeber/ die Arbeitgeberin in allen Fragen des Arbeitsschutzes. Dazu gehören Fragen wie Planung und Unterhalt von Betriebsanlagen, Beschaffung von Arbeitsmitteln und Einführung von Arbeitsverfahren und Arbeitsstoffen oder zur Durchführung der Gefährdungsbeurteilungen. Die Fachkraft für Arbeitssicherheit besitzt keine Weisungsbefugnis und ist selbst weisungsfrei. Die Einsatzzeiten richten sich nach der Anzahl der Beschäftigten und der Art der Gefährdung im Betrieb/ in der Branche und nach den jeweiligen betriebsspezifischen Gegebenheiten.