Eignung

Glossar

BGW Orga-Check

Die Eignung einer Person ist die Gesamtheit ihrer Eigenschaften, die sie befähigt, eine bestimmte Tätigkeit erfolgreich auszuüben. Dazu gehört die fachliche und persönliche Eignung. Die fachliche Eignung umfasst Eigenschaften wie zum Beispiel die beruflichen Fertigkeiten, Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen einer Person. Der Erwerb der erforderlichen fachlichen Eignung kann durch Aus- und Fortbildungsmaßnahmen erfolgen sowie durch Erfahrungen im Beruf oder auch durch Unterweisung zum Arbeitsschutz. Die persönliche Eignung umfasst physische und psychische Eigenschaften wie Zum Beispiel Seh- und Hörvermögen, Bewegungsfähigkeit, Belastungsfähigkeit, soziale Kompetenz oder Zuverlässigkeit.