Betriebsarzt/ Betriebsärztin

Glossar

BGW Orga-Check

Jeder Arbeitgeber und jede Arbeitgeberin hat nach dem Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (ASiG) Betriebsärzte/ Betriebsärztinnen zu bestellen. Der Betriebsarzt/ die Betriebsärztin verfügt über eine spezielle arbeitsmedizinische Fachkunde und unterstützt den Arbeitgeber/ die Arbeitgeberin in allen Fragen des Arbeitsschutzes. Dazu gehören Fragen wie die Durchführung der arbeitsmedizinischen Vorsorge, ergonomische Fragen, Fragen des Arbeitsrhythmus, zu Arbeitszeiten und Pausenregelungen, zu Gestaltung der Arbeitsplätze oder zu Gefährdungsbeurteilungen. Der Betriebsarzt/ die Betriebsärztin besitzt keine Weisungsbefugnis und ist selbst weisungsfrei. Die Einsatzzeiten richten sich nach der Anzahl der Beschäftigten und der Art der Gefährdung im Betrieb/ in der Branche und nach den sonstigen betriebsspezifischen Gegebenheiten.