Transport und Lagerung
Lagerbereiche und Transportwege in Werkstätten müssen sicher gestaltet werden.
Um Gefährdungen vorzubeugen muss gewährleistet sein, dass Mitarbeiterinnen, Mitarbeiter und Beschäftigte, die Transportmittel nutzen, mögliche Gefahren kennen. Bei den Lagereinrichtungen und -geräten müssen die Standsicherheit und Tragfähigkeit gewährleistet sein. Weiterhin muss die Regal- und Feldlast am Regal angebracht sein
Technische Maßnahme
- Dafür sorgen, dass die Stand- und Tragsicherheit bei Lagereinrichtungen und -geräten gewährleistet ist.
Organisatorische Maßnahmen
- Verkehrs- und Fluchtwege immer frei passierbar halten.
- Fußböden trocken halten.
- Geeignete Hilfsmittel zum Heben und Bewegen von Lasten zur Verfügung stellen.
- Beachten Sie, dass die Herstellerverantwortung beim Bau von Anschlag- oder Lastaufnahmemitteln auf die Werkstatt übergeht und deshalb die besonderen Verfahren nach den Vorschriften der Maschinenrichtlinie berücksichtigt werden müssen. Dies kann bedeuten, dass die Konstruktion dokumentiert werden muss, es ist eine Betriebsanleitung zu erstellen und ein Konformitätsverfahren notwendig.
- Hebezeuge und Anschlagmittel gemäß den Instandhaltungsvorschriften des Herstellers von dafür ausgebildeten Personen regelmäßig prüfen und warten lassen. Die Instandhaltung schriftlich dokumentieren.
- Darauf achten, dass Mitarbeiter gesundheitlich geeignet, geschult und schriftlich beauftragt sind, Fahrzeuge und Hebezeuge zu bedienen.
- Geeignete persönliche Schutzausrüstung zur Verfügung stellen.
Personenbezogene Maßnahmen
- Mindestens einmal im Jahr über den Umgang mit Hilfsmitteln zum Heben und Bewegen von Lasten unterweisen und die Durchführung der Unterweisung dokumentieren.
- Im Tragen von Persönlicher Schutzausrüstung unterweisen.
- Darauf achten, dass die zur Verfügung gestellte persönliche Schutzausrüstung getragen wird.
Die genannten Maßnahmen sind lediglich Beispiele. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.