Beschäftigtenbezogene Gefährdungen
Bei Einsatz einer Mitarbeiterin, eines Mitarbeiters und eines Beschäftigten an einem Arbeitsplatz sind seine individuellen Fähigkeiten zu berücksichtigen.
Im Bereich "Textilpflege" sollte außerdem das Risiko überprüft werden, das besteht, sich an heißen und kalten Medien zu verletzen und ob schwere Lasten bewegt werden müssen und welche Risiken durch den Umgang mit Waschmittelkonzentraten entstehen.
Technische Maßnahmen
- Maschinen und die Arbeitsumgebung gegebenenfalls an die Fähigkeiten der Mitarbeiterinnen, Mitarbeiter und Beschäftigten anpassen. Beachten, dass die Herstellerverantwortung durch die Umrüstung der Maschine auf die Werkstatt übergehen kann und deshalb die besonderen Verfahren nach den Vorschriften der Maschinenrichtlinie berücksichtigt werden müssen. Das kann bedeuten, dass Veränderungen dokumentiert werden müssen oder eine neue Betriebsanleitung zu erstellen ist.
- Geeignete Anschlagmittel und Hilfsmittel zum Heben und Bewegen von Lasten einsetzen.
Organisatorische Maßnahmen
- Prüfen, ob Beschäftigte ihre Aufgaben bewältigen. Das Aufgabengebiet gegebenenfalls anpassen, Beschäftigte zusätzlich qualifizieren oder ihnen andere Aufgaben geben.
- Die zur Verfügung gestellten Hilfsmittel zum Heben und Bewegen von Lasten nach den Instandhaltungsvorschriften des Herstellers von dafür ausgebildeten Personen regelmäßig prüfen und warten lassen. Die Instandhaltung schriftlich dokumentieren.
- Geeignete persönliche Schutzausrüstung zur Verfügung stellen, zum Beispiel Schutzbrille, Gehörschutz, Sicherheitsschuhe, Schutzkleidung oder Schutzhandschuhe.
Personenbezogene Maßnahmen
- Mindestens einmal pro Jahr unterweisen und die Durchführung der Unterweisung dokumentieren.
- Darauf achten, dass die zur Verfügung gestellte persönliche Schutzausrüstung getragen wird.
Die genannten Maßnahmen sind lediglich Beispiele. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.