Beschäftigtenbezogene Gefährdungen
Bei Einsatz eines Beschäftigten an einem Arbeitsplatz sind seine individuellen Fähigkeiten zu berücksichtigen.
Im Bereich "Lager" sollte außerdem das Risiko überprüft werden, das für den Beschäftigten durch das Bewegen schwerer Lasten besteht.
Technische Maßnahmen
- Transportmittel und die Arbeitsumgebung an die Fähigkeiten der Beschäftigten anpassen.
- Hebehilfen und geeignete Anschlagmittel oder Lastaufnahmemittel zum Heben der Lasten einsetzen.
- Bei der Konstruktion von Anschlag- und Lastaufnahmemitteln kann die Herstellerverantwortung auf die Werkstatt übergehen. Dann müssen die besonderen Verfahren nach den Vorschriften der Maschinenrichtlinie berücksichtigt werden. Das bedeutet, dass die Konstruktion dokumentiert werden muss, und es ist eine Betriebsanleitung zu erstellen.
Organisatorische Maßnahmen
- Prüfen, ob Beschäftigte ihre Aufgaben bewältigen. Das Aufgabengebiet gegebenenfalls anpassen, Beschäftigte zusätzlich qualifizieren oder ihnen andere Aufgaben geben.
- Geeignete persönliche Schutzausrüstung zur Verfügung stellen, zum Beispiel Schutzbrille, Gehörschutz, Sicherheitsschuhe, Schutzkleidung und Schutzhandschuhe.
Personenbezogene Maßnahmen
- Mindestens einmal pro Jahr unterweisen und die Durchführung der Unterweisung dokumentieren.
- Darauf achten, dass die zur Verfügung gestellte persönliche Schutzausrüstung getragen wird.
Die genannten Maßnahmen sind lediglich Beispiele. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.