Regelmäßige Prüfung und Wartung

Regelmäßige Prüfungen und Wartungen sind Pflicht. Art, Umfang und Fristen von Prüf- und Wartungsmaßnahmen sowie die erforderliche Befähigung sind in der Betriebssicherheitsverordnung und der DGUV-Vorschrift 3 „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“ beschrieben. Die Maßnahmen sind abhängig von den Verwendungsbedingungen und Gefährdungen. Herstellerangaben, der Stand der Technik und eigene Erfahrungen mit den Arbeitsmitteln sind zu berücksichtigen. Für besondere Geräte beziehungsweise Anlagen wie zum Beispiel Aufzüge, Treppenlifter, Raumlufttechnische Anlagen oder Kompressoren gibt es teilweise spezielle Prüf- und/oder Dokumentationspflichten sowie Auflagen, für die Sie einzelfallbezogene Informationen heranziehen müssen.