Regelmäßige Prüfung und Wartung
Regelmäßige Prüfungen und Wartungen sind deshalb Pflicht. Art, Umfang und Fristen von Prüf- und Wartungsmaßnahmen sowie die erforderliche Befähigung sind in der Betriebssicherheitsverordnung und der DGUV-Vorschrift 3 „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“ beschrieben. Die Maßnahmen sind abhängig von den Verwendungsbedingungen und Gefährdungen. Herstellerangaben, der Stand der Technik und eigene Erfahrungen mit den Arbeitsmitteln sind zu berücksichtigen.