Betriebliches Notfallmanagement

Treffen Sie Vorkehrungen zum Schutz der Beschäftigten und zum Schutz anderer Personen. Schutzmaßnahmen dienen auch dem Schutz der Betriebsstätte und helfen, Störungen der Arbeitsabläufe zu reduzieren und zu vermeiden, die den Betrieb finanziell oder existenziell bedrohen können. Selbst wenn Notfälle und Betriebsstörungen nur selten auftreten, muss die Umsetzung von Maßnahmen zur Gefahrenabwehr im Vorfeld festgelegt, regelmäßig unterwiesen und eingeübt werden. 

Generell gilt: Zu allen Notfallmaßnahmen sollten Sie Aufzeichnungen führen, wie zum Beispiel Störungsmeldungen, Protokolle und Berichte zu Unterweisungen, Notfallübungen und Arbeitsschutzbegehungen. Zum Erstellen und Ändern von Notfalldokumenten und Maßnahmen sollten neben der Fachkraft für Arbeitssicherheit die im Bundesland zuständigen Behörden oder externe Fachkräfte (z. B. Berufsfeuerwehr) hinzugezogen werden.