Die beauftragten Personen müssen geeignet und fachkundig sein und sie müssen im erforderlichen Umfang von der Arbeit freigestellt werden. Wenn Pflichten und Verantwortung der Unternehmensführung übertragen werden, muss der Auftrag schriftlich erfolgen.
Weitere Beauftragte
Je nach Ausrichtung und Angebot eines Betriebs oder einer Einrichtung kann es erforderlich sein, weitere Beauftragte zu bestellen, beispielsweise Hygiene-, Medizin-, Stahlenschutz- oder Gefahrstoffbeauftragte.