Treppen, Stufen und Rampen
Unfälle auf Treppen, Stufen und Rampen gehören zu den gefährlichsten. Fast alle Abstürze geschehen auf Treppen. Die Verletzungen bei einem Unfall auf einer Treppe sind meist deutlich gravierender als beim Stolpern auf einer ebenen Fläche. Daher ist in diesen Bereichen besonders auf Schutzmaßnahmen zu achten.
Sicherheitsanforderungen für Treppen
Grundlegende Anforderungen an Treppen, unter anderem zum Stufenmaß, zur Steigung und zur Gestaltung von Geländern sind in der Arbeitsstättenregel "Verkehrswege" beschrieben. Die baulichen Anforderungen an Treppen sind detailliert in der DIN 18065 formuliert.
- Treppen müssen je nach Art des Gebäudes breit genug für die Nutzung sein
- ein Treppenlauf darf maximal 18 Stufen haben – längere Treppen müssen durch Podeste unterbrochen werden
- Stufen sollen ein gleichmäßiges Schrittmaß ermöglichen und angemessen tief sein
- Stufen müssen rutschfest und eben sein
- Stufenkanten müssen deutlich erkennbar sein – insbesondere die oberste und unterste
- Geländer müssen stabil sein und ein Hindurchstürzen wirksam verhindern
- Die freien Seiten einer Treppe einschließlich der Podeste müssen mit Geländer, Handlauf, Knie- und Fußleiste versehen sein
- Treppen müssen immer ausreichend und gleichmäßig beleuchtet sein
Sicherheitsanforderungen für Rampen
- Rampen sollen so breit sein wie der entsprechende Verkehrsweg
- Rampen dürfen bis zu sechs Meter lang sein, längere Rampen müssen durch Podeste unterbrochen werden
- Rampen müssen einen rutschfesten Belag haben
- Rampen für Rollstuhlnutzung dürfen maximal 6° Neigung aufweisen
- Rampen müssen ausreichend beleuchtet sein
Schutzmaßnahmen gegen Abstürze
Bei einer möglichen Absturzhöhe von über einem Meter ist an der Kante ein dreiteiliger Seitenschutz – Fußleiste, Knieleiste und Handlauf – erforderlich.
Organisatorisches
- Reparaturen regeln:
- Ansprechperson für Schadensmeldung bestimmen
- Schäden an Treppen und Geländer so schnell wie möglich reparieren lassen – eventuell Warnhinweis oder Absperrung anbringen
- ausgefallene Leuchtmittel sofort ersetzen
- Reinigungs- und Winterdienst sicherstellen – rutschige Verschmutzungen sofort beseitigen
- Beschäftigte unterweisen:
- Schäden sofort melden
- nichts auf der Treppe abstellen
- sperrige Gegenstände nicht alleine tragen
- den Handlauf benutzen
- nicht auf das Smartphone schauen
- rutschfeste haltgebende Schuhe tragen