Soziale Teilhabe

Glossar

Rehabilitation

Soziale Teilhabe bedeutet, dass Menschen ihr normales Leben trotz eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit weiterführen. Solche Ereignisse schränken Betroffene auch privat ein. Die BGW lässt ihre Versicherten mit diesen Folgen nicht allein. Unser Angebot umfasst Hilfen zur Reintegration des Genesenden ins soziale Umfeld wie Beratung, sozialpädagogische und psychosoziale Betreuung sowie Rehabilitationssport. Auch an den Kosten für behindertengerechtes Umbauen der Wohnung, für Haushaltshilfen oder ein behindertengerechtes Fahrzeug beteiligt sich die BGW.

Siehe auch: Berufliche Teilhabe.