Arbeitsunfälle, Wegefunfälle und auch psychische Beeinträchtigungen durch schwerwiegende Ereignisse fallen unter den Versicherungsschutz der BGW.
Treten beruflich bedingte Beschwerden auf, steht qualifiziertes ärztliches Personal bereit. Die BGW ist auch schon bei einem Verdacht auf eine Berufskrankheit für Sie da.