BGW-Förderung für Therapieliegen: Sicherheit zahlt sich aus

Pressemitteilung

18.02.2026

Energetisch höhenverstellbare Therapieliegen gehören in den Bereichen Medizin, Therapie und Wellness zum Standard. Wird bei ihnen die Höhenverstellung unkontrolliert ausgelöst, kann das zu schweren Unfällen führen. Die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) unterstützt die Ausrüstung von Praxen mit besonders sicheren Therapieliegen durch eine finanzielle Förderung. 

Schutzmechanismen, die Unfälle verhindern, sind gesetzlich vorgeschrieben. Entspricht eine Liege nicht den gesetzlichen Anforderungen, muss der oder die Betreibende sie fachgerecht nachrüsten lassen oder eine neue beschaffen. Mitgliedsbetriebe der BGW können dafür unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung von bis zu 500 Euro beantragen. Das muss im selben Jahr geschehen, in dem die Liege gekauft oder nachgerüstet wird.

Voraussetzung: sicherer als gesetzlich gefordert

Um eine solche Förderung zu erhalten, muss die Sicherheitstechnik der neuen oder nachgerüsteten Therapieliege über die gesetzlichen Mindestanforderungen hinausgehen. Denn die BGW kann nicht das fördern, was Praxisinhaberinnen und Praxisinhaber gesetzlich ohnehin tun müssen. Darüber hinausgehende Sicherheitstechnik verhindert nicht nur, dass Personen die Höhenverstellung der Liegen versehentlich aktivieren, sondern reduziert zusätzlich auch Gefährdungen bei der beabsichtigten Bedienung. 

Unternehmen können die maximale Förderhöhe von 500 Euro einmalig in Anspruch nehmen. Die Kombination von mehreren Nachrüstungen bis zur maximalen Förderhöhe ist möglich. Eine neu angeschaffte Therapieliege muss keine vorhandene ersetzen, sondern kann auch eine zusätzliche sein. Sind im Unternehmen weitere Liegen vorhanden, müssen diese sämtlich die gesetzlichen Mindestanforderungen erfüllen. Dies ist auf dem Antragsformular zu bestätigen.

Mehr Informationen und Antragsformular

Auf www.bgw-online.de/therapieliegen-foerderung steht unter anderem das Antragsformular bereit. Außerdem wird erläutert, welche Maßnahmen förderfähig sind und welche nicht. Mit einer Handlungshilfe kann geprüft werden, ob verwendete Therapieliegen bereits den geltenden Anforderungen entsprechen.

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Über uns

Die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) ist die gesetzliche Unfallversicherung für nicht staatliche Einrichtungen im Gesundheitsdienst und in der Wohlfahrtspflege. Sie ist für rund 9,5 Millionen Versicherte in über 663.000 Unternehmen zuständig. Die BGW unterstützt ihre Mitgliedsbetriebe beim Arbeitsschutz und beim betrieblichen Gesundheitsschutz. Nach einem Arbeitsunfall oder Wegeunfall sowie bei einer Berufskrankheit gewährleistet sie optimale medizinische Behandlung sowie angemessene Entschädigung und sorgt dafür, dass ihre Versicherten wieder am beruflichen und gesellschaftlichen Leben teilhaben können.

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