Feuchtarbeit von regelmäßig vier Stunden oder mehr je Tag

Entsprechende tätigkeitsbedingte Exposition

  • Hautkontakt mit Wasser oder wässrigen Flüssigkeiten von regelmäßig vier Stunden oder mehr pro Arbeitstag oder
  • Hautkontakt mit Wasser oder wässrigen Flüssigkeiten und im häufigen Wechsel Tragen von flüssigkeitsdichten Schutzhandschuhen (mehr als 20 Mal pro Arbeitstag) oder
  • tätigkeitsbedingtes Waschen der Hände von mindestens 25 Mal pro Arbeitstag oder
  • Tragen von flüssigkeitsdichten Schutzhandschuhen im häufigen Wechsel mit Waschen der Hände (mehr als 10 Mal pro Arbeitstag)

Art der Untersuchung: Pflichtvorsorge