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Zählen Betreute in Werkstätten für Menschen mit Beeinträchtigungen als Beschäftigte?

Betreute Personen mit Werkstattvertrag, die in Werkstätten für Menschen mit Beeinträchtigungen arbeiten, sind Versicherte der gesetzlichen Unfallversicherung, für die eine betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung vorzusehen ist.