Wozu verpflichte ich mich als Unternehmen bei Inanspruchnahme der Beratungsleistung?

Wenn Sie einen Vertrag mit der BGW abschließen, steht es in Ihrer Verantwortung die notwendigen personellen und sachlichen Ressourcen zur Verfügung zu stellen, um eine erfolgreiche Durchführung des Beratungsprojektes zu gewährleisten. Diese sind selbstverständlich vom Umfang des jeweiligen Beratungsprojektes abhängig.

Zudem erklären Sie sich als Betrieb dazu bereit, die betriebliche Interessenvertretung mit einzubinden. Bei umfangreicheren Projekten verpflichten Sie sich dazu, ein Projektmanagement in Ihrem Unternehmen zu etablieren. Weitere Anforderungen können Sie dem Beratungsvertrag entnehmen.