Wie setzt sich die Jury zusammen?
Die Fachjury besteht aus vier Mitgliedern der Selbstverwaltung der BGW: je zwei Vertreterinnen beziehungsweise Vertretern der Arbeitgeberseite sowie der Versichertenseite.
Die Fachjury besteht aus vier Mitgliedern der Selbstverwaltung der BGW: je zwei Vertreterinnen beziehungsweise Vertretern der Arbeitgeberseite sowie der Versichertenseite.