Wie oft muss ich einen Stammdatenabgleich machen?

Sie müssen für jedes Meldejahr einen separaten Stammdatenabgleich durchführen. Damit werden die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass Sie immer die korrekten Daten für Ihre Meldungen nutzen können. Den Abruf können Sie zu einem beliebigen Zeitpunkt, jeweils ab 01.11. des Vorjahres, vornehmen (Beispiel: für das Jahr 2023 ab 01.11.2022).

Tipp: Nehmen Sie den Stammdatenabruf möglichst zum Jahreswechsel vor. Beachten Sie bitte, dass Sie erst die Antwortdaten für das abgeschlossene Meldejahr in Ihr Entgeltabrechnungsprogramm bzw. Ihre Ausfüllhilfe übernehmen müssen, bevor Sie den Stammdatenabgleich für das anstehende Meldejahr vornehmen.