Wie oft muss der Betrieb das Einsatzzeitenkonzept überprüfen?

Die Einsatzzeitenberechnung der Grundbetreuung und deren Aufteilung sind bei wesentlichen betrieblichen Veränderungen, z.B. hinsichtlich der Zahl der Beschäftigten oder bei neuen Gefährdungen, zu überprüfen.