Wie lege ich den betriebsspezifischen Teil der Betreuung fest?
Die Ermittlung des Bedarfs an betriebsspezifischer Betreuung und deren Aufteilung auf Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit erfolgt auf Grundlage der in der Vorschrift aufgeführten Aufgabenfelder und der hierzu genannten Auslöse- und Aufwandskriterien. Alle in der Vorschrift aufgeführten Aufgabenfelder sind hinsichtlich ihrer betrieblichen Relevanz zu prüfen. Inhalt und Dauer der betriebsspezifischen Leistungen sind festzulegen und mit Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit schriftlich zu vereinbaren.