Wie ist ein Betrieb gemäß DGUV Regel 100-002 definiert?
Ein Betrieb ist grundsätzlich eine geschlossene Einheit, die durch organisatorische Eigenständigkeit mit eigener Entscheidungscharakteristik geprägt ist. Ein Betrieb im Sinne dieser Unfallverhütungsvorschrift kann auch ein Betriebsteil sein, der räumlich weit vom Hauptbetrieb entfernt oder durch Aufgabenbereich und Organisation eigenständig ist und über eine
eigene Leitung verfügt (siehe auch § 4 Absatz 1 Betriebsverfassungsgesetz). (Quelle: DGUV Regel 100-002 - zu §2.)