Wie ist ein Betrieb gemäß DGUV Vorschrift 2 definiert?
Ein Betrieb im Sinne dieser Unfallverhütungsvorschrift ist "eine geschlossene Einheit, die durch organisatorische Eigenständigkeit mit eigener Entscheidungscharakteristik geprägt ist".
Ein Betrieb im Sinne dieser Unfallverhütungsvorschrift ist "eine geschlossene Einheit, die durch organisatorische Eigenständigkeit mit eigener Entscheidungscharakteristik geprägt ist".