Wie erfolgt die Abgrenzung zwischen Grundbetreuung und betriebsspezifischer Betreuung?
Für die Grundbetreuung sind die Aufgaben sowie feste Einsatzzeiten pro Jahr und beschäftigter Person in der Vorschrift vorgegeben. Ergänzend ermitteln Sie die Art und den Umfang des betriebsspezifischen Teils der Betreuung selbst unter Mitwirkung Ihrer Arbeitsschutzexpertinnen bzw. -experten (Betriebsarzt/Betriebsärztin und Fachkraft für Arbeitssicherheit) nach den in der Anlage 2 der DGUV Vorschrift 2 genannten Verfahren. In der DGUV Regel 100-002 finden Sie Aufgaben und Betreuungsanlässe. Eine Checkliste zur Ermittlung der Betreuungsanlässe und der möglichen Betreuungsleistungen finden Sie dort in der Anlage 2, Abschnitt III.