Wie bestelle ich Ersthelferinnen und Ersthelfer?

Grundsätzlich obliegt Ihnen als Unternehmerin oder Unternehmer die Auswahl der geeigneten Ersthelferinnen und Ersthelfer. Beachten Sie dabei, dass zum Beispiel auch im Schichtbetrieb und während der Urlaubszeit genügend Ersthelfer und Ersthelferinnen anwesend sein müssen. Für die Bestellung gibt es keine Formvorschriften. Sie sollte allerdings schriftlich erfolgen. Sinnvoll wäre es außerdem, einen entsprechenden Vermerk in die Personalakte bzw. als Ergänzung zum Arbeitsvertrag aufzunehmen.