Wer kann die Prüfung meines Laborabzuges durchführen?

Abzüge müssen regelmäßig gewartet und ihre Funktionsfähigkeit geprüft und dokumentiert werden (TRGS 526). Die Prüfung muss mindestens einmal jährlich durch eine befähigte Person durchgeführt werden. Eine "befähigte Person" ist eine Person, die durch ihre Berufsausbildung, ihre Berufserfahrung und ihre zeitnahe berufliche Tätigkeit über die erforderlichen Fachkenntnisse zur Prüfung der Arbeitsmittel verfügt (BetrSichV § 2 Nr. 6).