Wer beschließt den Gefahrtarif der BGW?

Der Gefahrtarif – inklusive Gefahrklassen – wird von der Vertreterversammlung der BGW festgesetzt. Sie ist paritätisch mit Vertreterinnen und Vertretern der Mitglieder – also der Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber – sowie der Versicherten aus den bei der BGW versicherten Branchen besetzt. Der Vertreterversammlung steht ein weiter Gestaltungsspielraum bei der Aufstellung des Gefahrtarifes zu. Abschließend wird der Gefahrtarif vom Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) genehmigt.