Wenn ich eine Meldung korrigieren muss und die alte Meldung schon storniert habe, muss ich dann vor der neuen Meldung nochmal einen Stammdatenabruf machen?

Nein, der Stammdatenabruf ist nur einmal pro Meldejahr und Meldestelle durchzuführen. Wird der ursprüngliche Lohnnachweis storniert, kann anschließend die korrigierte Meldung unmittelbar abgegeben werden. Eine abweichende Vorgehensweise gilt, wenn Sie die Meldung korrigieren wollen, weil Sie einen geänderten Veranlagungsbescheid erhalten haben.