Welche Personen sind nicht zu berücksichtigen?
Nicht zu melden sind Praktikanten ohne Entgelt, Schüler, beruflich Lernende und Rehabilitanden sowie Versicherte nach § 16 d Satz 2 SGB II (Ein-Euro-Jobber).
Nicht zu melden sind Praktikanten ohne Entgelt, Schüler, beruflich Lernende und Rehabilitanden sowie Versicherte nach § 16 d Satz 2 SGB II (Ein-Euro-Jobber).