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Welche Personen sind nicht betreuungspflichtig?

Grundsätzlich sind alle Beschäftigten betreuungspflichtig. Die folgenden Gruppen fallen zwar nicht unter die gesetzlich vorgeschriebene Grundbetreuung, dennoch muss ihre Sicherheit im Unternehmen durch eine betriebsspezifische Betreuung gewährleistet sein.

•    Ein-Euro-Jobber und Ein-Euro-Jobberinnen
•    Ehrenamtlich Tätige
•    Freie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
•    Beschäftigungstherapeutisch mitarbeitende Personen in Unternehmen, z.B. Menschen mit Beeinträchtigungen in anerkannten Werkstätten
•    Heimarbeiter und Heimarbeiterinnen
•    Im privaten Haushalt beschäftigte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
•    Honorarkräfte, Dozenten und Dozentinnen
•    Studentinnen und Studenten der Medizin
•    Unternehmer und Unternehmerinnen