Welche Personen sind betreuungspflichtig?
• Voll- und Teilzeitbeschäftigte (auch im Homeoffice/Telearbeit/mobiles Arbeiten)
• Aushilfen und geringfügig Beschäftigte
• Auszubildende
• Arbeitstherapeutisch mitarbeitende Personen in Unternehmen, z.B. Menschen mit Behinderungen in anerkannten Werkstätten
• Im Unternehmen beschäftigte Familienangehörige, Ehegatten
• In der Hauswirtschaft eines Unternehmens beschäftigte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
• Beschäftigte Gesellschafter bzw. Gesellschafterinnen sowie Geschäftsführer oder Geschäftsführerinnen einer GmbH
• Leiharbeitnehmer und Leiharbeitnehmerinnen
• Praktikanten und Praktikantinnen, Vorpraktikanten und Vorpraktikantinnen, Anerkennungspraktikanten und Anerkennungspraktikantinnen
• Hospitantinnen und Hospitanten
• Rehabilitierte und Umschüler bzw. Umschülerinnen in Berufsförderungswerken und Umschulungswerken
• Schüler und Schülerinnen berufsbildender Schulen/Fachschüler und Fachschülerinnen
• Teilnehmer und Teilnehmerinnen am Bundesfreiwilligendienst