Welche Personen sind betreuungspflichtig?
- Voll- und Teilzeitbeschäftigte
- Aushilfen und geringfügig Beschäftigte
- Auszubildende
- Menschen mit Behinderungen in anerkannten Werkstätten und arbeitstherapeutisch mitarbeitende Personen
- Familienangehörige, Ehegatten
- Beschäftigte Gesellschafter bzw. Gesellschafterinnen sowie Geschäftsführer oder Geschäftsführerinnen einer GmbH
- Haushaltshilfen
- Leiharbeitnehmer und Leiharbeitnehmerinnen
- Praktikanten und Praktikantinnen, Vorpraktikanten und Vorpraktikantinnen, Anerkennungspraktikanten und Anerkennungspraktikantinnen
- Rehabilitierte und Umschüler bzw. Umschülerinnen in Berufsförderungswerken und Umschulungswerken
- Schüler und Schülerinnen berufsbildender Schulen/Fachschüler und Fachschülerinnen
- Teilnehmer und Teilnehmerinnen am Bundesfreiwilligendienst