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Welche Personen sind betreuungspflichtig?

•    Voll- und Teilzeitbeschäftigte (auch im Homeoffice/Telearbeit/mobiles Arbeiten)
•    Aushilfen und geringfügig Beschäftigte
•    Auszubildende
•    Arbeitstherapeutisch mitarbeitende Personen in Unternehmen, z.B. Menschen mit Behinderungen in anerkannten Werkstätten
•    Im Unternehmen beschäftigte Familienangehörige, Ehegatten
•    In der Hauswirtschaft eines Unternehmens beschäftigte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
•    Beschäftigte Gesellschafter bzw. Gesellschafterinnen sowie Geschäftsführer oder Geschäftsführerinnen einer GmbH
•    Leiharbeitnehmer und Leiharbeitnehmerinnen
•    Praktikanten und Praktikantinnen, Vorpraktikanten und Vorpraktikantinnen, Anerkennungspraktikanten und Anerkennungspraktikantinnen
•    Hospitantinnen und Hospitanten
•    Rehabilitierte und Umschüler bzw. Umschülerinnen in Berufsförderungswerken und Umschulungswerken
•    Schüler und Schülerinnen berufsbildender Schulen/Fachschüler und Fachschülerinnen
•    Teilnehmer und Teilnehmerinnen am Bundesfreiwilligendienst