Welche Personen sind betreuungspflichtig?

  • Voll- und Teilzeitbeschäftigte
  • Aushilfen und geringfügig Beschäftigte
  • Auszubildende
  • Menschen mit Behinderungen in anerkannten Werkstätten und arbeitstherapeutisch mitarbeitende Personen
  • Familienangehörige, Ehegatten
  • Beschäftigte Gesellschafter bzw. Gesellschafterinnen sowie Geschäftsführer oder Geschäftsführerinnen einer GmbH
  • Haushaltshilfen
  • Leiharbeitnehmer und Leiharbeitnehmerinnen
  • Praktikanten und Praktikantinnen, Vorpraktikanten und Vorpraktikantinnen, Anerkennungspraktikanten und Anerkennungspraktikantinnen
  • Rehabilitierte und Umschüler bzw. Umschülerinnen in Berufsförderungswerken und Umschulungswerken
  • Schüler und Schülerinnen berufsbildender Schulen/Fachschüler und Fachschülerinnen
  • Teilnehmer und Teilnehmerinnen am Bundesfreiwilligendienst