Welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung muss der Praktikumsbetrieb bezahlen? Wer ist Kostenträger für die Vorsorge?
Ist nach der Gefährdungsbeurteilung eine arbeitsmedizinische Vorsorge mit Impfangebot zu veranlassen oder anzubieten, dürfen die Kosten für Vorsorge und Impfung nicht den Beschäftigten auferlegt werden. Die Kosten der arbeitsmedizinischen Vorsorge sowie dieser Impfungen trägt der Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin.
Mit dem Gesetz für schnellere Termine und bessere Versorgung (TSVG) wurden außerdem die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen erweitert: Sie übernehmen jetzt bundesweit auch die Kosten für Impfungen, bei denen ein Leistungsanspruch gegenüber anderen Kostenträgern besteht. So stand bei Impfungen aufgrund einer beruflichen Indikation bislang in den meisten Bundesländern nur das Unternehmen in der Pflicht, nunmehr auch die gesetzliche Krankenversicherung. Beide Kostenträger können jedoch nicht aufeinander verweisen; das heißt, der Arbeitgeber bzw. die Arbeitgeberin trägt abhängig von der Gefährdungsbeurteilung weiter die Kosten der arbeitsmedizinischen Vorsorge mit Impfangebot.