Welche arbeitsmedizinische Vorsorge gehört zur Grundbetreuung beziehungsweise zur betriebsspezifischen Betreuung?
Die kollektive allgemeine arbeitsmedizinische Vorsorgeberatung der Beschäftigten gehört zur Grundbetreuung. Alle individuellen Maßnahmen sind jedoch Gegenstand der betriebsspezifischen Betreuung.