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Welche arbeitsmedizinische Vorsorge gehört zur Grundbetreuung beziehungsweise zur betriebsspezifischen Betreuung?

Die kollektive allgemeine arbeitsmedizinische Vorsorgeberatung der Beschäftigten gehört zur Grundbetreuung. Alle individuellen Maßnahmen sind jedoch Gegenstand der betriebsspezifischen Betreuung.