Welche Anforderungen müssen durch die Herstellungsfirma nachgewiesen werden?
Durch die Herstellungsfirma selbst oder durch einen von ihr benannten Servicepartner oder -partnerin müssen folgende Anforderungen bestätigt werden:
Die Herstellungsfirma bestätigt, dass sie
- die Anforderungen der obersten Landesbehörden und des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) zu Sicherheitsrisiken von energetisch höhenverstellbaren Untersuchungs- und Behandlungsliegen eingehalten hat,
- die Zweckbestimmung der Liege beachtet hat,
- die vorgesehenen Anwendungsbeschränkungen beachtet hat,
- und die vorgesehenen Arbeitsschritte beim Zusammensetzen der Gerätekombination fachgerecht durchgeführt hat.
Hinweis: Nutzen Sie dafür bitte die Vorlage "Mustererklärung zur sicherheitstechnischen Nachrüstung von bereits in Verkehr gebrachten Therapieliegen"